Angeln

Die Ausgabe von Erlaubnisscheinen für den Fischfang für Jedermann erfolgt nach neuer Richtlinie.
Der Bürgermeister

Der Angelscheinverkauf erfolgt derzeit postalisch!

Für Rückfragen steht Marion Bauer montags zwischen 9 Uhr und 11 Uhr zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit den Angelschein postalisch zu beantragen. Benötigt werden Berechtigungsschein mit Marke für 2021, Angaben, welcher Schein gewünscht wird, das Geld, ein frankierter Rückumschlag und die Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen.
Bei Fragen dazu gibt es Auskunft montags zwischen 9 und 11 unter der Rathaustelefonnummer (04642) 15 59.

Die Stadt Arnis vergibt Erlaubnisscheine zum Fischfang auf der Schlei. Angelscheine werden für max. 28 Tage am Stück und max. 2 mal pro Jahr ausgestellt. Der Fischfang mit der Handangel wird wie folgt begrenzt:

2 Handangeln mit je 2 Haken
Heringsangelei mit bis zu 5 Haken je Angel

Der Fischfang der Hobbyfischer ist nur für den eigenen Verbrauch zulässig. Der Fischfang vom Boot aus ist erlaubt.

Das Angeln im Schilf stehend oder mit dem Fahrzeug im Schilf liegend ist verboten.

Die Erlaubnisscheine werden für folgende Streckenabschnitte ausgegeben:
Strecke 3a: Schlei, von Büstorfer Breite (diese mit eingeschlossen) bis Linie Arnisser Kirche/  Haus auf der Schwonsburg

Alle Erlaubnisscheine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgegeben.
Folgende Gebühren werden erhoben (Stand 01. Januar 2020):

Jahres­gebühr
(Laufzeit bis 31.12.)

Halbjahres­gebühr

(Laufzeit
6 Monate)

Monats­gebühr (Laufzeit
30 Tage)

Wochen­gebühr (Laufzeit
7 Tage)

Tages­gebühr (Laufzeit
1 Tag)

Strecke 3a  –  – 18,00 € 12,00 € 8,00 €